1. Plastikmodellbauclub Nürnberg
 
Clubordnung
Wir über uns   1. PMCN.e.V.

 

Nr. 01 Zweck der Clubordnung

Die Clubordnung ergänzt und erläutert die Satzung. Ihre Regeln sollen zu einem geordneten Vereinsgeschehen beitragen und helfen, Konflikte zu vermeiden. 

Nr. 02 Monatliche Treffen

1.

Die Mitglieder treffen sich in jedem Kalendermonat zum Erfahrungsaustausch und zum Vorstellen neuer Modelle. Ort und Zeitpunkt werden von den Mitgliedern beschlossen und vom Vorstand bekannt gemacht.

2.

Zur Beschlussfassung ist mindestens ein Drittel der eingetragenen Mitglieder erforderlich; rechnerische Bruchteile werden auf die nächste ganze Zahl aufgerundet.

3.

Nichtmitgliedern kann der Vorstand die Teilnahme gestatten.

4.

Monatliche Treffen sind nur dann Mitgliederversammlungen, wenn die satzungsgemäßen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

 

Nr. 03 Ausstellungen

1.

Mit Ausstellungen wirbt der 1. PMCN e.V. satzungsgemäß für den Modellbau und den Verein.

2.

Die Teilnahme an einer Ausstellung ist freiwillig. Ausstellungsteilnehmer werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung berücksichtigt. Ist die Ausstellungskapazität überschritten, besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

3.

Der Vorstand ist berechtigt, bei Vorliegen triftiger Gründe, insbesondere bei Verstoß gegen strafrechtliche Bestimmungen, zur Ausstellung angemeldete Modelle abzulehnen. Ein Werturteil ist damit nicht verbunden.

4.

Jeder Teilnehmer ist für seine Modelle selbst verantwortlich. Der 1. PMCN e.V. haftet nicht für Schäden, die von Dritten verursacht wurden.

 

 

Nr. 04 Beitrittserklärung
Der Beitritt zum 1. PMCN ist schriftlich zu erklären. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
 
Nr. 05 Austrittserklärung

1.

Der Austritt soll schriftlich erklärt werden. Im Zweifel entscheidet der Vorstand durch Beschluss.

2.

Ein Mitglied, das vorsätzlich oder fahrlässig grob oder wiederholt gegen die Satzung, die Clubordnung oder die Interessen des 1. PMCN e.V. verstößt, kann durch Vorstandsbeschluss von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für strafbare Handlungen zu Lasten des 1. PMCN e.V., unbefugtes Auftreten im Namen des 1. PMCN e.V. und Störung des Vereinsfriedens. Gleiches gilt für Zahlungsverzug trotz Mahnung.

3.

Vor der Beschlussfassung über den Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Bei Zahlungsverzug kann hierauf verzichtet werden.

 

 

Nr. 06 Mitgliedsbeitrag

1.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Kalenderjahr 20,oo EUR. Überweisungskonto: Stadtsparkasse Nürnberg, Konto Nr. DE24760501010001458967 *)

2.

Der Mitgliedsbeitrag wird mit dem Eintritt, im Übrigen am 1. Januar jeden Jahres der Mitgliedschaft zur Zahlung fällig.

3.

Erfolgt der Beitritt nach dem 30. Juni, wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben.

4.

Für Mitglieder mit erwiesen niedrigem Einkommen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag hin den Beitrag ermäßigen.

 

 

Nr. 07 Der Vorstand

1.

Der Vorstand handelt zum Wohle des 1. PMCN e.V. und ist auf wirtschaftliche und sparsame Geschäftsführung bedacht.

2.

Er wird ehrenamtlich tätig. Seine notwendigen Auslagen sind zu erstatten.

3.

Endet die Amtszeit eines Vorstandsmitglieds vorzeitig, wird unverzüglich ein Ersatzmitglied für die Dauer der Amtszeit der übrigen Vorstandsmitglieder gewählt.

 

 

Nr. 08 Mitgliederversammlung

1.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des 1. PMCN e.V. Sie entscheidet in folgenden Angelegenheiten:

 

 

a)

Fassung der Satzung und der Clubordnung;

b)

Personelle Zusammensetzung des Vorstands;

c)

Grundsatzfragen, Durchführung einer Ausstellung;

d)

Endgültige Entscheidung über Beitrittsgesuche nach vorhergegangenem Ausschluss.

 

 

2.

Ein Vorhaben bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung, wenn zur Finanzierung mehr als ein Viertel des Vereinsvermögens erforderlich ist.

 

 

3.

Anträge zur Satzung und zur Tagesordnung sind dem Vorstand unverzüglich nach Beschluss der Durchführung, spätestens 35 Tage vor dem Versammlungstermin mitzuteilen. Ein später eingehender Antrag kann nur in dringenden Ausnahmefällen durch Beschluss der Mitgliederversammlung zugelassen werden.

 

 

4.

 In der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder; rechnerische Bruchteile werden auf die nächste ganze Zahl aufgerundet. Zur Satzungsänderung ist eine Stimmenmehrheit von drei Vierteln erforderlich.

 

 

5.

Ein abgelehnter Antrag kann nicht wiederholt werden.

 

 

6.

Die Wahl des Vorstands wird von einem von den Mitgliedern bestimmten Wahlvorstand geleitet. Mitglieder des bisherigen Vorstands und Wahlkandidaten dürfen dem Wahlvorstand nicht angehören.

 

 

7.

Selbstvorschlag eines Wahlkandidaten ist zulässig.

 

 

 

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*) Bei Änderungen ohne erneute Beschlussfassung anzugeben.

 
Satzung