Nr. 01 |
Zweck der Clubordnung
Die Clubordnung ergänzt und
erläutert die Satzung. Ihre Regeln sollen zu einem geordneten
Vereinsgeschehen beitragen und helfen, Konflikte zu vermeiden.
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Nr. 02 |
Monatliche Treffen
1. |
Die
Mitglieder treffen sich in jedem Kalendermonat zum Erfahrungsaustausch
und zum Vorstellen neuer Modelle. Ort und Zeitpunkt werden von den
Mitgliedern beschlossen und vom Vorstand bekannt gemacht. |
2. |
Zur
Beschlussfassung ist mindestens ein Drittel der eingetragenen Mitglieder
erforderlich; rechnerische Bruchteile werden auf die nächste ganze Zahl
aufgerundet. |
3. |
Nichtmitgliedern kann der Vorstand die Teilnahme gestatten. |
4. |
Monatliche Treffen sind nur dann Mitgliederversammlungen, wenn die
satzungsgemäßen Voraussetzungen erfüllt sind. |
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Nr. 03 |
Ausstellungen
1. |
Mit
Ausstellungen wirbt der 1. PMCN e.V. satzungsgemäß für den Modellbau und
den Verein. |
2. |
Die
Teilnahme an einer Ausstellung ist freiwillig. Ausstellungsteilnehmer
werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung berücksichtigt. Ist die
Ausstellungskapazität überschritten, besteht kein Anspruch auf
Teilnahme. |
3. |
Der
Vorstand ist berechtigt, bei Vorliegen triftiger Gründe, insbesondere
bei Verstoß gegen strafrechtliche Bestimmungen, zur Ausstellung
angemeldete Modelle abzulehnen. Ein Werturteil ist damit nicht
verbunden. |
4. |
Jeder
Teilnehmer ist für seine Modelle selbst verantwortlich. Der 1. PMCN e.V.
haftet nicht für Schäden, die von Dritten verursacht wurden. |
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Nr. 04 |
Beitrittserklärung
Der
Beitritt zum 1. PMCN ist schriftlich zu erklären. Bei Minderjährigen ist
die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. |
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Nr. 05 |
Austrittserklärung
1. |
Der
Austritt soll schriftlich erklärt werden. Im Zweifel entscheidet der
Vorstand durch Beschluss. |
2. |
Ein
Mitglied, das vorsätzlich oder fahrlässig grob oder wiederholt gegen die
Satzung, die Clubordnung oder die Interessen des 1. PMCN e.V. verstößt,
kann durch Vorstandsbeschluss von der Mitgliedschaft ausgeschlossen
werden. Dies gilt insbesondere für strafbare Handlungen zu Lasten des 1.
PMCN e.V., unbefugtes Auftreten im Namen des 1. PMCN e.V. und Störung
des Vereinsfriedens. Gleiches gilt für Zahlungsverzug trotz Mahnung. |
3. |
Vor der
Beschlussfassung über den Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben. Bei Zahlungsverzug kann hierauf verzichtet
werden. |
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Nr. 06 |
Mitgliedsbeitrag
1. |
Der
Mitgliedsbeitrag beträgt pro Kalenderjahr 20,oo
EUR. Überweisungskonto: Stadtsparkasse Nürnberg, Konto Nr.
DE24760501010001458967 *) |
2. |
Der
Mitgliedsbeitrag wird mit dem Eintritt, im Übrigen am 1. Januar jeden
Jahres der Mitgliedschaft zur Zahlung fällig. |
3. |
Erfolgt
der Beitritt nach dem 30. Juni, wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. |
4. |
Für
Mitglieder mit erwiesen niedrigem Einkommen kann der Vorstand auf
schriftlichen Antrag hin den Beitrag ermäßigen. |
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Nr. 07 |
Der Vorstand
1. |
Der
Vorstand handelt zum Wohle des 1. PMCN e.V. und ist auf wirtschaftliche
und sparsame Geschäftsführung bedacht. |
2. |
Er wird
ehrenamtlich tätig. Seine notwendigen Auslagen sind zu erstatten. |
3. |
Endet
die Amtszeit eines Vorstandsmitglieds vorzeitig, wird unverzüglich ein
Ersatzmitglied für die Dauer der Amtszeit der übrigen
Vorstandsmitglieder gewählt. |
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Nr. 08 |
Mitgliederversammlung
1. |
Die
Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des 1. PMCN e.V. Sie
entscheidet in folgenden Angelegenheiten:
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a) |
Fassung der Satzung und der Clubordnung; |
b) |
Personelle Zusammensetzung des Vorstands; |
c) |
Grundsatzfragen, Durchführung einer Ausstellung; |
d) |
Endgültige Entscheidung über Beitrittsgesuche nach vorhergegangenem
Ausschluss. |
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2. |
Ein
Vorhaben bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung, wenn zur
Finanzierung mehr als ein Viertel des Vereinsvermögens erforderlich ist. |
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3. |
Anträge
zur Satzung und zur Tagesordnung sind dem Vorstand unverzüglich nach
Beschluss der Durchführung, spätestens 35 Tage vor dem
Versammlungstermin mitzuteilen. Ein später eingehender Antrag kann nur
in dringenden Ausnahmefällen durch Beschluss der Mitgliederversammlung
zugelassen werden. |
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4. |
In der
Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder;
rechnerische Bruchteile werden auf die nächste ganze Zahl aufgerundet.
Zur Satzungsänderung ist eine Stimmenmehrheit von drei Vierteln
erforderlich. |
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5. |
Ein
abgelehnter Antrag kann nicht wiederholt werden. |
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6. |
Die
Wahl des Vorstands wird von einem von den Mitgliedern bestimmten
Wahlvorstand geleitet. Mitglieder des bisherigen Vorstands und
Wahlkandidaten dürfen dem Wahlvorstand nicht angehören. |
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7. |
Selbstvorschlag eines Wahlkandidaten ist zulässig. |
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*) Bei
Änderungen ohne erneute Beschlussfassung anzugeben. |